Die Sperrfristen (Düngeverbot) nach der Düngeverordnung (DüV) und die Bewirtschaftungsauflagen mit den verschiedenen Verpflichtungszeiträumen durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) werden zunehmend komplexer. Leider gelten häufig unterschiedliche Zeiträume, da sich die Vorgaben/Auflagen, sowohl aus dem Fachrecht, als aus dem Förderrecht ergeben. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) haben dazu einige Übersichten erstellt, die einen relativ guten Überblick ergeben.
Ackerland Fach- und Förderrecht
Zeiträume mit Düngeverbot
Brachen und Stilllegungen
Erosionsschutz K-Wasser
Info-Südzucker
Was Sie wissen sollten: